{"id":143,"date":"2020-08-16T20:21:41","date_gmt":"2020-08-16T20:21:41","guid":{"rendered":"http:\/\/kt43.koeln\/?page_id=143"},"modified":"2020-08-16T20:25:56","modified_gmt":"2020-08-16T20:25:56","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kt43.koeln\/?page_id=143","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong> der <\/strong><strong>K\u00f6lner Turnerschaft von 1843 e.V.<\/strong><\/p>\n<p><strong>I Name, Sitz und Ziel des Vereins<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>1 Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eK\u00f6lner Turnerschaft von 1843 e.V.\u201c. Er hat seinen Sitz in K\u00f6ln und ist in das Vereinsregister eingetragen.<\/li>\n<li>2 Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Ziele im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigter Zwecke\u201c der Abgabenverordnung. Er f\u00f6rdert die sportliche und turnerische Leistungsf\u00e4higkeit und die Erziehung des einzelnen in der Gemeinschaft. Im Vordergrund steht der Breitensport<\/li>\n<li>3 Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwandt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Aufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<li>4 Der Verein ist Mitglied des Rheinischen Turnerbundes, eine Mitgliedschaft in anderen Sportverb\u00e4nden ist auf Beschluss des Vorstandes m\u00f6glich.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>II Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>5 Der Beitritt zum Verein ist jederzeit m\u00f6glich, er ist schriftlich zu erkl\u00e4ren. Es wird eine einmalige Aufnahmegeb\u00fchr, die von der Hauptversammlung festgesetzt wird, erhoben.<\/li>\n<li>6 \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand; dieser kann seine Aufgaben dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer \u00fcbertragen.<\/li>\n<li>7 Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten.<\/li>\n<li>8 Die Mitglieder haben den von der Hauptversammlung festgesetzten Beitrag zu entrichten. Er ist grunds\u00e4tzlich halbj\u00e4hrlich im voraus zu zahlen. Der Vorstand ist berechtigt, Mitglieder, die mehr als 6 Monate mit den Beitr\u00e4gen im R\u00fcckstand sind, mit Wirkung zum Ende des auslaufenden Gesch\u00e4ftsjahrs auszuschlie\u00dfen. Die r\u00fcckst\u00e4ndigen Beitr\u00e4ge sind grunds\u00e4tzlich einzuziehen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Vorstand kann f\u00fcr Abteilungen, deren Sportbetrieb nicht im vereins\u00fcblichen Rahmen finanziert werden kann, Sonderbeitr\u00e4ge oder Zusatzbeitr\u00e4ge erheben. Zusatzbeitr\u00e4ge werden nur f\u00fcr die betreffende Abteilung verwendet. Bei Aufl\u00f6sung der Abteilung f\u00e4llt der verbleibende Betrag dem Gesamtverein zu.<\/p>\n<ul>\n<li>9 mit Vollendung des 16. Lebensjahres sind die Mitglieder stimmberechtigt. Die Belange der nicht stimmberechtigten Mitglieder werden durch einen Elternbeirat gewahrt.<\/li>\n<li>10 In \u00c4mter des Vereins sollen nur diejenigen Mitglieder gew\u00e4hlt werden, die mindestens ein Jahr dem Verein angeh\u00f6ren. Vorstandsmitglieder m\u00fcssen au\u00dferdem das 21. Lebensjahr vollendet haben. Die gew\u00e4hlten Mitglieder \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit ehren- amtlich aus. Eine Aufwandsentsch\u00e4digung kann gew\u00e4hrt werden.<\/li>\n<li>11 Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt, dem Ausschluss oder dem Tod.<\/li>\n<li>12 Der Austritt ist schriftlich per Einschreiben zu erkl\u00e4ren. Er ist grunds\u00e4tzlich nur zum Schluss eines Kalenderjahres m\u00f6glich. Die schriftliche Austrittserkl\u00e4rung muss bis sp\u00e4testens einen Monat vor dem Austritt bei der Gesch\u00e4ftsstelle eingegangen sein.<\/li>\n<li>13 Durch Beschluss des Vorstandes kann ein Mitglied ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Ziele des Vereins versto\u00dfen oder die berechtigten Belange des Vereins missachtet hat oder seine aus der Mitgliedschaft sich gebenden Pflichten anhaltend vernachl\u00e4ssigt. Vor der Entscheidung ist dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.<\/li>\n<li>14 Gegen die Entscheidung ist binnen eines Monats die Anrufung des Ehren- und Schlichtungsausschusses m\u00f6glich.<\/li>\n<li>15 Der Ehren- und Schlichtungsausschuss hat \u00fcber den Ausschuss binnen 2 Monate nach Anrufung zu entscheiden. Der Spruch ist endg\u00fcltig und schlie\u00dft den Rechtsweg aus. Bis zur Entscheidung des Ehren- und Schlichtungsausschusses ruhen die Mitgliedschaftsrechte und Pflichten.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>III. Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>16 Die Organe des Vereins sind:<\/li>\n<\/ul>\n<p>1.Die Hauptversammlung<\/p>\n<p>2.Der Vorstand<\/p>\n<ul>\n<li>17 Die Hauptversammlung findet einmal im Jahr, m\u00f6glichst im ersten Vierteljahr statt. Der Vorstand hat die Mitglieder hierzu zwei Wochen vorher durch schriftliche Benachrichtigung oder durch Aushang am \u201eSchwarzen Brett\u201c im Jakob-Hartmann- Heim, 50672 K\u00f6ln, Vogelsanger Str. 1, unter Angabe der Tagesordnung einzuladen.<\/li>\n<li>18 Tagesordnungspunkte m\u00fcssen die Berichte des Vorstandes und der Kassenpr\u00fcfer, die Entlastung des Vorstandes und die Genehmigung des Haushaltsvoranschlages sein. In jedem 2.Jahr werden der Vorstand und die einzelnen Fachwarte gew\u00e4hlt. In den Jahren, in denen keine Vorstandswahlen stattfinden, werden die Mitglieder des Ehren- und Schlichtungsausschusses auf 2 Jahre gew\u00e4hlt.<\/li>\n<li>19 In jedem Jahr wird einer der beiden Kassenpr\u00fcfer auf zwei Jahre gew\u00e4hlt. Seine Amtsperiode darf vier Jahre nicht \u00fcberschreiten.<\/li>\n<li>20 Auf der Tagesordnung sind weitere Punkte zu setzen, wenn eine Woche vor der Hauptversammlung ein schriftlicher Antrag mit Begr\u00fcndung bei der Gesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. Ausnahmsweise kann ein nicht fristgerechter Antrag auf Beschluss der Hauptversammlung zugelassen werden.<\/li>\n<li>21 Der Vorsitzende oder der 1.stellvertretende Vorsitzende leitet die Hauptversammlung. \u00dcber die Versammlung ist eine Niederschrift anzufertigen; gefasste Beschl\u00fcsse sind w\u00f6rtlich in das Protokoll aufzunehmen. Der Versammlungsleiter und die Protokollf\u00fchrer best\u00e4tigen durch ihre Unterschrift die Richtigkeit der Niederschrift.<\/li>\n<li>22 Zur Beschlussfassung ist die Mehrheit anwesenden Mitglieder erforderlich, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt.<\/li>\n<li>23 In besonderen F\u00e4llen kann der Vorstand eine au\u00dferordentliche Hauptversammlung einberufen. Auf Antrag von 50 stimmberechtigten Mitgliedern hat der Vorstand eine solche Versammlung einzuberufen. Im \u00fcbrigen gelten die\u00a7\u00a7 18-22 entsprechend.<\/li>\n<li>24 Der Vorstand leitet den Verein. Er fasst seine Beschl\u00fcsse mit Stimmenmehrheit der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1.Vorsitzenden.<\/li>\n<li>25 Dem Vorstand geh\u00f6ren an:<\/li>\n<\/ul>\n<p>der 1.Vorsitzende der Schatzmeister<\/p>\n<p>der 1. stellvertretende Vorsitzende der Ehrenvorsitzende<\/p>\n<p>der 2. Stellvertretende Vorsitzende bis zu drei Beisitzer<\/p>\n<p>der Oberturn- und Sportwart<\/p>\n<ul>\n<li>26 Je 2 Vorstandsmitglieder haben Vertretungsbefugnis, darunter immer einer der drei Vorsitzenden. Im Innenverh\u00e4ltnis gilt folgende Regelung. Der 1.stellvertretende Vorsitzende soll Vertretungsverhandlungen nur wahrnehmen, wenn, der Vor- sitzende verhindert ist. Ist auch der stellvertretende Vorsitzende verhindert, tritt an seine Stelle der 2.stellvertrende Vorsitzende.<\/li>\n<li>27 Der Vorstand bereitet die Beschl\u00fcsse der Hauptversammlung vor und sie aus.<\/li>\n<li>28 Die Amtszeit des Vorstandes dauert bis zur Neuwahl des neuen Vorstandes. Bei vorzeitigem Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern hat der Restvorstand das Recht der Zuwahl f\u00fcr den Rest der Amtszeit der Ausscheidenden.<\/li>\n<li>29 Der Vorstand gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung.<\/li>\n<li>30 Zur Erf\u00fcllung der laufenden Gesch\u00e4fte kann sich der Vorstand eines Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers bedienen. Zu Wahrung allgemeiner sportlicher Belange kann der Vorstand eine geeignete Kraft einstellen. Dies kann den OTSW im \u201eTechnischen- Ausschuss\u201c funktionell ersetzen. Hierbei entscheidet der Vorstand.<\/li>\n<li>31 Zur Unterst\u00fctzung der T\u00e4tigkeit des Vorstandes und des Technischen-Ausschusses sowie zur Wahrnehmung allgemeiner Vereinsinteressen w\u00e4hlt die Hauptversammlung Mitglieder mit besonderen Aufgabenbereichen. Die Hauptversammlung \u00a0best\u00e4tigt den von dem Vereinsjugendturntag gew\u00e4hlten Jugendwart in seinem Amt. Eine Ablehnung kann nur aus einem schwer wiegenden Grund erfolgen unter gleichzeitiger Wahl eines kommissarischen Jugendwartes, dessen Amtszeit auf ein Jahr begrenzt ist.<\/li>\n<li>32 Zur F\u00f6rderung Belange des Vereins und zur Koordination des Sportbetriebes wird ein technischer Ausschu\u00df gebildet. Mitglieder des Technischen Ausschusses sind:<\/li>\n<\/ul>\n<p>1.Oberturn- und Sportwart<\/p>\n<p>2.die Abteilungsleiter<\/p>\n<ul>\n<li>33 Der Technische Ausschuss unterrichtet den Vorstand \u00fcber seine Arbeit und bereitet Beschl\u00fcsse des Vorstandes vor.<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li><strong> Unabh\u00e4ngige Institutionen des Vereins<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>35 Der Ehren- und Schlichtungsausschuss setzt sich aus 7 Mitgliedern zusammen, die von der Jahreshauptversammlung gew\u00e4hlt werden. Dabei ist auf eine angemessene Beteiligung der jugendlichen Mitglieder zu achten. Der Ausschuss w\u00e4hlt einen Vorsitzenden, der juristisch ausgebildet sein soll, aus seinen Reihen. Er ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 5 Mitglieder anwesend sind. Die Beschl\u00fcsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.<\/li>\n<li>36 Der Ehren- und Schlichtungsausschuss ist in seinen Entscheidungen unabh\u00e4ngig.<\/li>\n<li>37 Zu den Aufgaben des Ehren- und Schlichtungsausschusses geh\u00f6rt:<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>a) Zuerkennung von Ehrungen<\/li>\n<li>b) Schlichtung von Streitigkeiten<\/li>\n<li>c) Entscheidungen im Ausschlussverfahren<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>38 Zwei von der Hauptversammlung gew\u00e4hlte Kassenpr\u00fcfer \u00fcberpr\u00fcfen die Kassenf\u00fchrung. Sie sind dabei unabh\u00e4ngig.<\/li>\n<li>38a Die Turner- bzw. Sportjugend verwaltet sich im Rahmen der Jugendordnung des Vereins selbst. Sie gibt sich eine Jugendordnung, die von der Hauptversammlung genehmigt wird. Der Jugend wird j\u00e4hrlich aus dem Etat ein Betrag zur Verf\u00fcgung gestellt. Die Ausgaben sind nachzuweisen. Die Jugendordnung ist nicht Bestandteil dieser Satzung.<\/li>\n<li>39 Der Elternbeirat wahrt- in st\u00e4ndigem Kontakt mit dem Vorstand &#8211; die Belange der nicht stimmberechtigten Mitglieder des Vereins. Er setzt sich zusammen aus Vertretern der Eltern, deren Kinder regelm\u00e4\u00dfig die \u00dcbungsstunden besuchen. Dabei ist von jeder Turnhalle ein Vertreter zu entsenden.<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li><strong> Die Abteilungen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>40 Die Abteilungen regeln in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand ihre Belange selbst. Sie haben bei ihren Ma\u00dfnahmen immer das Wohl des gesamten Vereins zu beachten.<\/li>\n<li>41 \u00dcber die zur Verf\u00fcgung gestellten Mittel sind dem Vorstand Rechenschaft schuldig.<\/li>\n<li>42 Die Abteilungen w\u00e4hlen ihre Abteilungsleiter mit Mehrheit der anwesenden Stimmen. Die Wahl erfolgt turnusm\u00e4\u00dfig alle 2 Jahre auf einer Abteilungsversammlung zu der die Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung eine Woche vorher ein geladen sein m\u00fcssen. Es gen\u00fcgt, wenn die Einladung w\u00e4hrend des regelm\u00e4\u00dfigen \u00dcbungsbetriebes erfolgt und am \u201eSchwarzen Brett\u201c im Jakob-Hartmann-Heim bekannt gemacht wird. Der Kinderturnwart wird vom Vorstand bestellt.<\/li>\n<li>43 Legt ein Abteilungsleiter sein Amt nieder und w\u00e4hlt die Abteilungsversammlung nicht binnen eines Monates einen Nachfolger, so wird dieses Amt kommissarisch vom Vorstand besetzt.<\/li>\n<li>44 Der Verein besteht aus folgenden Abteilungen:<\/li>\n<\/ul>\n<p>Altersturnen Faustball<\/p>\n<p>Turnen Gymnastik<\/p>\n<p>Handball Kinderturnen<\/p>\n<p>Leichtathletik Volleyball<\/p>\n<p>Fu\u00dfball Breiten- und Pr\u00e4ventivsport<\/p>\n<p>Durch Beschluss der Hauptversammlung k\u00f6nnen neue Abteilungen gebildet werden. Das Sportprogramm kann durch zeitlich befristete Kurse erg\u00e4nzt werden. \u00dcber die Einrichtung von Kursen und \u00fcber die H\u00f6he der Kursgeb\u00fchr entscheidet der Vor- stand. Die Teilnahme an diesen Kursen steht auch Nichtmitgliedern offen.<\/p>\n<ol>\n<li><strong> Verschiedenes<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>45 Eine Satzungs\u00e4nderung sowie die Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Zwecks kann nur durch die Hauptversammlung beschlossen werden. Voraussetzung ist, dass eine Satzungs\u00e4nderung \u00be und einer Aufl\u00f6sung 4\/5 der anwesenden Mitglieder zustimmt.<\/li>\n<li>45.2 Bei der Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen an das Sport- und B\u00e4deramt der Stadt K\u00f6ln mit der Ma\u00dfgabe, es f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Ziele, vor alle Dingen f\u00fcr sportliche und turnerische Zwecke zu verwenden.<\/li>\n<li>46 Diese Satzung wurde in der Hauptversammlung vom 20 M\u00e4rz 1971 (mit \u00c4nderungen in den Hauptversammlungen vom 17.03.73, 25.03.74, 15.03.75, 07.04.78, 23.03.79, 01.04.80, 15.03.85, 05.03.93, 22.04.94 und 10.05.96) beschlossen. Sie tritt an die Stelle der bisherigen Satzung.<\/li>\n<\/ul>\n<table border=\"0\" width=\"855\">\n<tbody>\n<tr>\n<th width=\"150\" height=\"15\"><a title=\"Satzung als PDF\" href=\"http:\/\/kt43.koeln\/wp-content\/uploads\/2020\/08\/Satzung-KT43.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"> <img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.kt43.de\/bilder\/kt_logo_t.gif\" width=\"76\" height=\"74\" border=\"0\" \/><\/a><\/th>\n<th width=\"697\" height=\"15\"><a title=\"Satzung als PDF\" href=\"http:\/\/kt43.koeln\/wp-content\/uploads\/2020\/08\/Satzung-KT43.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><span style=\"font-size: medium;\">Satzung als PDF<\/span><\/a><\/th>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>der K\u00f6lner Turnerschaft von 1843 e.V. I Name, Sitz und Ziel des Vereins 1 Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eK\u00f6lner Turnerschaft von 1843 e.V.\u201c. 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