Rundmail vom 10.05.2020 an alle Mitglieder

– Wiederaufnahme des Vereinssports NRW

Die Landesregierung hat trotz nach wie vor kritischer Corona-Situation am 7. Mai weitreichende Beschlüsse für alle Bereiche des öffentlichen Lebens gefasst. Auf dem Weg in eine verantwortungsvolle Normalität ist auch der Freizeit- und Breitensport dabei. Das freut uns und die Zeichen stehen gut, dass wir in absehbarer Zeit wieder gemeinsam Sport treiben können.

Am 28. April hatte die Sportministerkonferenz den Beschluss gefasst, schrittweise den Sportbetrieb wiederaufzunehmen. Aus gutem Grund sollte zuerst der kontaktlose Freiluftsport an den Start und in einem zweiten Schritt der Hallensport.

Völlig überraschend hat die Landesregierung NRW jedoch am 7. Mai beschlossen, dass ab Montag, den 11. Mai, unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen (Corona-Schutzverordnung) auch der Sport- und Trainingsbetrieb wieder in den Sporthallen und Kursräumen der Sportvereine stattfinden kann. Die Landesregierung setzt hier auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Hierzu hat die Stadt Köln mit Schreiben vom 08.05.2020 allerdings mitgeteilt, dass für öffentliche/städtische Gebäude (Turnhallen etc.), ebenso wie für Vereinsheime noch konkrete Maßgaben des Landes NRW abzuwarten sind, über die dann umgehend separat weiter informiert wird.

Die politische Entscheidung der Landesregierung und die damit verbundenen strengen Vorgaben und Auflagen müssen nun von der Stadtverwaltung in Abstimmung mit den Sportvereinen und den Schulen umgesetzt werden, bevor der Sport- und Trainingsbetrieb starten kann. Dies betrifft u.a. bauliche und materielle Hygienevorkehrungen. Wir sind in engem Kontakt mit der Stadtverwaltung, um sie bei der Ausarbeitung von Konzepten für die verschiedenen Sporthallen und -anlagen zu unterstützen und unsere konkreten Fragen zu klären. Darüber hinaus müssen auch wir uns mit einzelnen Vereinen und Nutzern der Hallen und Anlagen abstimmen.

Die Kölner Turnerschaft muss ebenfalls die strengen Vorgaben und Auflagen der Landesregierung und der Corona-Schutzverordnung umsetzen. Auf der Basis der „10 Leitplanken“ des Deutschen Olympischen Sportbundes und der „sportartspezifischen Übergangsregeln“ der Spitzensportverbände erarbeiten wir, der Vorstand und ich als Geschäftsführer, in Abstimmung mit den Trainern und Übungsleitern zurzeit ein auf die einzelnen Sportarten und Sportgruppen angepasstes Konzept. Klar ist schon jetzt, dass es nicht für alle Sportgruppen gleichzeitig losgehen kann – denn zu beachten sind: Gruppengröße, Platzangebot, Verantwortungsfähigkeit, Risikogruppen etc.

Der Vorstand ist sich seiner Verantwortung bewusst und bemisst der Gesundheit aller KT-Mitglieder oberste Priorität bei. Daher kann es mit dem Sportbetrieb erst wieder losgehen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Wir informieren Sie zeitnah, wann Ihr betreffendes Angebot bzw. Ihr Training starten kann und in welcher Form. Wir bitten Sie noch um etwas Geduld und bedanken uns für Ihr Verständnis!