Informationen zur Corona-Schutzverordnung – 21.04.2021

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

liebe Eltern

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung vom 19.4.2021 tritt am 26.4.2021 außer Kraft. Bis dahin ist weiterhin organisierter Vereinssport auf öffentlichen und privaten Sportanlagen unter freiem Himmel zugelassen, d.h. organisierter Vereinssport im Park ist unzulässig. Zurzeit dürfen in einer Gruppe 10 Kinder bis einschließlich 14 Jahre – betreut durch maximal zwei Personen – mit einander ohne Abstand sporteln. Darüber hinaus ist Sport als Einzelperson, zu zweit und in Familien unter Beachtung der Personenobergrenzen (ein oder zwei Hausstände) sowie Anleitung einer Einzelperson durch eine Trainerin oder einen Trainer möglich.

Das Thema „öffnen von Schulhöfen für den Vereinssport“ haben wir bei der Stadt angesprochen. Frau Christine Kupfer, die Geschäftsführerin des StadtSportBund Köln hat mir versichert, dass der SSBK mit dem Schuldezernenten im Austausch wären. Es müssten aber noch rechtliche Fragen geklärt werden. Darüber hinaus müsste die Stadt unbedingt die Toiletten für den Vereinssport öffnen.

Wie es weitergeht werden wir in den nächsten Tagen erfahren. Wir hoffe, dass die Fakten der Aerosolforschung und der Präventivmedizin sowie die Aufforderung des DOSB,  und der Landesverbände an die Politik Wirkung zeigen und zumindest der Sport unter freiem Himmel weiterhin möglich bleibt.

Mit besten Grüßen

Gerd Wingert