Update Corona Schutzverordnung – gültig ab 17.01.2022

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

liebe Eltern,

in unserer letzten Rundmail vom 9.1.2022 haben wir über die 2G- und 2G+-Regeln beim Indoor- und Outdoor-Sport sowie über die Sonderregelungen für Kinder und Jugendliche informiert. Seit dem 17.01.2022 gilt eine überarbeitete Corona-Schutzverordnung, in der das Land NRW die Beschlüsse der MPK vom 7.1.2022 erneut konkretisiert. Die Verordnung gilt bis zum 9.2.2022.

Für den Vereinssport von besonderer Relevanz sind die Erleichterungen für Geboosterte und Genesene mit doppelter Impfung, aber auch die Verschärfungen bei den Regeln für Jugendliche ab 16 Jahre. Was heißt das nun konkret für den Sportbetrieb der KT?

  1. Sport in Turn- und Sporthallen: 2G+

Bei der gemeinsamen Sportausübung gilt die 2G+-Regel. Immunisierte Personen (geimpft/genesen) müssen zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, mit sich führen. Folgende Personen sind von der Testpflicht ausgenommen:

  • Personen mit Auffrischungsimpfung (als Auffrischungsimpfung gelten immer drei Impfungen – gilt auch für Geimpfte mit Johnson & Johnson)
  • Personen mit zwei Impfungen, deren Zweitimpfung min. 14 Tage und max. 90 Tage zurückliegt.
  • Genesene, deren Infektion min. 28 Tage und max. 90 Tage zurückliegt.
  • Genesene (Nachweis über positiven PCR-Nachweis), die min. eine zusätzliche Impfung haben.

Diese Regeln gelten auch für unsere Vereinsgastronomie!

Schülerinnen und Schüler sind bis zu einem Alter von einschließlich 15 Jahren immunisierten Personen gleichgestellt. Da sie regelmäßig in der Schule getestet werden, benötigen sie zur Sportausübung keinen Testnachweis. Vorschulkinder sind von der Testpflicht und von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske grundsätzlich ausgenommen.

Ab dem 17. Januar 2022 fallen Schülerinnen und Schüler, die älter als 15 Jahre sind, ebenfalls unter die 2G+-Regeln (siehe oben). Auch sie müssen geimpft oder genesen sein. Sie gelten per se als schulgetestet. Der Schultest gilt nicht als Immunisierungsnachweis!

Jugendliche, die keine Schüler*innen mehr sind (Azubis, Studierende etc.), müssen wie die Erwachsenen ebenfalls die 2G+-Vorgaben erfüllen.

  1. Sport auf dem Sportplatz: 2G

Für die gemeinsame Sportausübung gilt, dass nur geimpfte oder genesene Personen teilnehmen dürfen.

Von dieser Regelung sind nur Schülerinnen und Schüler bis zu einem Alter von einschließlich 15 Jahren ausgenommen. Alle älteren Jugendlichen fallen ab dem 17. Januar 2022 unter die 2G-Regel. Schultestungen ersetzen nicht die Immunisierung!

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landesregierung unter www.land.nrw oder auf der Seite der KT unter www.kt43.de.

Das RKI hat heute über 90.000 Neuinfektionen gemeldet. Die hochansteckende Omikron-Variante ist mittlerweile für über 70% der Infizierten verantwortlich und stellt somit auch für den Sport ein hohes Risiko dar. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, sich verantwortungsbewusst zu verhalten. Wir zählen auf Ihre Unterstützung und hoffen auf ein aktives Sportjahr 2022.

Der Vorstand der Kölner Turnerschaft