Liebe Sportlerinnen und Sportler,
liebe Eltern,
über viele Monate haben die Inzidenz-Werte eine entscheidende Rolle bei der Ausgestaltung der Corona-Schutzverordnung gespielt. Aktuell spielen diese nur noch eine untergeordnete Rolle. Die ab dem 20. August geltende Verordnung ermöglicht künftig einen weitgehend normalen Sportbetrieb mit wenigen Einschränkungen.
Was heißt das – in aller Kürze – für den Vereinssport?
Outdoor-Sport: Für den Außenbereich bestehen keine Einschränkungen.
Indoor-Sport: Ab einer Inzidenz von 35 ist Hallensport nur noch für vollständig geimpfte, genesene oder getestete Personen möglich (3-G-Regel). Der offiziell bescheinigte Antigen-Schnelltest oder PCR-Test gilt 48 Stunden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen keinen Testnachweis, da sie ja in der Schule getestet werden. Ältere Schüler*innen benötigen eine Bescheinigung der Schule. Für Zuschauer*innen und Betreuer*innen gilt ebenfalls die 3-G-Regel.
Unter Berücksichtigung der 3-G-Regeln, können ab sofort die Umkleiden und Duschen, nach Absprachen mit den Übungsleitern und den entsprechenden räumlichen Gegebenheiten, meistens genutzt werden. Es gelten aber weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln. Somit ist die Nutzung der Umkleiden und Duschen nur in Kleingruppen möglich. Für Kinder und Jugendliche können wir sie aus organisatorischen Gründen allerdings leider nicht öffnen. Wie erprobt, müssen die Kinder und Jugendlichen umgezogen zum Training kommen und direkt in die Turnhalle gehen.
In der Turn- und Sporthalle besteht keine Maskenpflicht, in allen anderen Räumen (Treppen, Flure, Umkleiden etc.) allerdings schon. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen.
Der Vorstand der Kölner Turnerschaft und ich sind zuversichtlich, dass unter diesen Rahmenbedingungen der Vereinssport wieder Fahrt aufnehmen wird. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie oder Ihre Kinder wieder aktiv sporteln würden.
Im Namen des Vorstandes der Kölner Turnerschaft
Mit besten Grüßen
Gerd Wingert