NRW beschließt weitreichende Lockerungen für den Sport – 29.08.2021

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

liebe Eltern,

über viele Monate haben die Inzidenz-Werte eine entscheidende Rolle bei der Ausgestaltung der Corona-Schutzverordnung gespielt. Aktuell spielen diese nur noch eine untergeordnete Rolle. Die ab dem 20. August geltende Verordnung ermöglicht künftig einen weitgehend normalen Sportbetrieb mit wenigen Einschränkungen.

Was heißt das – in aller Kürze – für den Vereinssport?

Outdoor-Sport: Für den Außenbereich bestehen keine Einschränkungen.

Indoor-Sport: Ab einer Inzidenz von 35 ist Hallensport nur noch für vollständig geimpfte, genesene oder getestete Personen möglich (3-G-Regel). Der offiziell bescheinigte Antigen-Schnelltest oder PCR-Test gilt 48 Stunden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen keinen Testnachweis, da sie ja in der Schule getestet werden. Ältere Schüler*innen benötigen eine Bescheinigung der Schule. Für Zuschauer*innen und Betreuer*innen gilt ebenfalls die 3-G-Regel.

Unter Berücksichtigung der 3-G-Regeln, können ab sofort die Umkleiden und Duschen, nach Absprachen mit den Übungsleitern und den entsprechenden räumlichen Gegebenheiten, meistens genutzt werden. Es gelten aber weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln. Somit ist die Nutzung der Umkleiden und Duschen nur in Kleingruppen möglich. Für Kinder und Jugendliche können wir sie aus organisatorischen Gründen allerdings leider nicht öffnen. Wie erprobt, müssen die Kinder und Jugendlichen umgezogen zum Training kommen und direkt in die Turnhalle gehen.

In der Turn- und Sporthalle besteht keine Maskenpflicht, in allen anderen Räumen (Treppen, Flure, Umkleiden etc.) allerdings schon. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen.

Der Vorstand der Kölner Turnerschaft und ich sind zuversichtlich, dass unter diesen Rahmenbedingungen der Vereinssport wieder Fahrt aufnehmen wird. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie oder Ihre Kinder wieder aktiv sporteln würden.

Im Namen des Vorstandes der Kölner Turnerschaft

Mit besten Grüßen

Gerd Wingert

Sportbetrieb ab dem 20.08.2021

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

liebe Eltern,

ab Morgen, den 20.08.2021, gilt die neue Coronaschutzverordnung NRW. Informationen hierzu finden Sie unter:
Geimpft, genesen, getestet: Diese Corona-Regeln gelten ab Freitag in NRW – Landespolitik – Nachrichten – WDR
sowie unter
Das müsst ihr zu den Corona-Regeln in Köln wissen | koeln.de

Damit gelten ab 20.08.2021 für die Durchführung unseres Sportbetriebes die 3G Regeln.

Mit besten Grüßen

i.A. Udo Bremter

KT43 – EDV

Ab 02.08.2021 – Sportbetrieb in der Inzidenzstufe 2

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

liebe Eltern,

die Bedingungen, unter denen wir Vereinssport ausüben können, hängen im Wesentlichen von den Inzidenzwerten in den Kreisen und Städten ab. Nachdem Ende März der Outdoor-Sport auf der Bezirkssportanlage mit Leichtathletik, Akrobatik und Ballspielmix starten konnte, ist der Hallensport seit Anfang Juni dabei. Im Juni und Juli bewegte sich die Inzidenz in Köln knapp unter oder über 10. Die Bedingungen waren optimal, da es nur wenige Einschränkungen (AHA-Regeln) gab. Seit Mitte Juli ist die Inzidenz aber wieder gravierend angestiegen. Mit Stand vom 2.8.2021 ist Köln in der Inzidenzstufe 2 (>35).

Was heißt das – in aller Kürze – für den Vereinssport?

Outdoor-Sport: Kontaktsport ist mit bis zu 25 Personen unabhängig vom Alter zzgl. Immunisierter möglich. Voraussetzung ist ein negativer Test und einfache Rückverfolgung. 25 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre können ohne Test sporteln.

Indoor-Sport: Kontaktsport ist mit bis zu 12 Personen unabhängig vom Alter zzgl. Immunisierter möglich. Voraussetzung ist ein negativer Test. Kontaktfreier Sport ist ohne Personenbegrenzung zzgl. Immunisierter möglich. Voraussetzung ist ein negativer Test und Mindestabstand (1,5 m). Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen.

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, dass seit dem 30. Juli bis zum 19. August keine Zuordnung mehr zur Inzidenzstufe 3 erfolgt. Bei Inzidenzwerten von mehr als 50 gelten die Regeln der Inzidenzstufe 2.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und werden Sie zeitnah über Änderungen informieren.

Mit besten Grüßen

Gerd Wingert

Geschäftsführer