Liebe Sportlerinnen und Sportler,
liebe Eltern,
die Landesregierung setzt seit dem 24.11.2021 die Beschlüsse der Ministerpräsidenten-konferenz (MPK) entsprechend um. Die entsprechenden Regelungen finden Sie auf unserer Homepage (Mitteilung vom 21.11.2021). Die neue Corona-Schutzverordnung konkretisiert die von der MPK beschlossenen Ausnahmeregelungen für Kinder und Jugendliche.
Was heißt das für den Vereinssport?
Überschreitet die Hospitalisierungsrate in NRW den Schwellenwert von 3 können nur Geimpfte und Genesene an unseren Sportangeboten teilnehmen (2G-Regelung). Das gilt für drinnen und draußen. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind hiervon ausgenommen. Also gilt auch für Jugendliche ab 16 Jahre die 2G-Regelung. Kinder sind bis zum Schuleintritt getesteten Personen gleichgestellt.
Für Zuschauer gilt bei Sportveranstaltungen die 2G-Regelung.
Informationen für Corona positiv getestete Personen
Sie sind positiv auf das Corona-Virus getestet worden – was nun?
Die Stadt Köln bietet einen umfangreichen Leitfaden zum Verhalten im Falle einer Infektion auf ihrer Webseite an.
Mit besten Grüßen
Gerd Wingert
– Im Namen des Vorstandes der Kölner Turnerschaft