Neue Corona-Schutzverordnung – 24.11.2021

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

liebe Eltern,

die Landesregierung setzt seit dem 24.11.2021 die Beschlüsse der Ministerpräsidenten-konferenz (MPK) entsprechend um. Die entsprechenden Regelungen finden Sie auf unserer Homepage (Mitteilung vom 21.11.2021). Die neue Corona-Schutzverordnung konkretisiert die von der MPK beschlossenen Ausnahmeregelungen für Kinder und Jugendliche.

Was heißt das für den Vereinssport?

Überschreitet die Hospitalisierungsrate in NRW den Schwellenwert von 3 können nur Geimpfte und Genesene an unseren Sportangeboten teilnehmen (2G-Regelung). Das gilt für drinnen und draußen. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind hiervon ausgenommen. Also gilt auch für Jugendliche ab 16 Jahre die 2G-Regelung. Kinder sind bis zum Schuleintritt getesteten Personen gleichgestellt.

Für Zuschauer gilt bei Sportveranstaltungen die 2G-Regelung.

Informationen für Corona positiv getestete Personen

Sie sind positiv auf das Corona-Virus getestet worden – was nun?

Die Stadt Köln bietet einen umfangreichen Leitfaden zum Verhalten im Falle einer Infektion auf ihrer Webseite an.

Mit besten Grüßen

Gerd Wingert

– Im Namen des Vorstandes der Kölner Turnerschaft

JHV 2021 abgesagt / Auswirkungen Bund-Länder-Konferenz

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

liebe Eltern,

hiermit müssen wir Sie leider kurzfristig darüber informieren, dass die Jahreshauptversammlung (JHV) 2021 aufgrund der aktuellen Entwicklung der Pandemie nicht stattfinden kann. Hintergrund unserer Entscheidung ist der Beschluss von Bund und Ländern vom 18.11.2021, der Einschränkungen künftig in drei Stufen an der Hospitalisierungsrate im jeweiligen Bundesland bemisst. Da in NRW der Schwellenwert 3 überschritten ist, halten wir eine Zusammenkunft auf engem Raum in unserem Vereinszentrum für zu riskant. Zudem dürften nur Geimpfte und Genesene (2G-Regelung) an der JHV teilnehmen, was uns vor große organisatorische Herausforderungen stellen würde. Geplant ist eine Verschiebung der JHV auf das Frühjahr 2022.

Was heißt das – in aller Kürze – für den Vereinssport?

Ab dem aktuell in NRW überschrittenen Schwellenwert 3 können nur Geimpfte und Genesene an unseren Sportangeboten teilnehmen (2G-Regelung). Da der Bund-Länder-Beschluss Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren ermöglicht, können diese bis auf weiteres unsere Angebote wahrnehmen. Sobald sich dies ändert, werden wir Sie informieren.

Sofern der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von den vorstehenden Regelungen wieder abgesehen werden. Liegt die Hospitalisierungsrate über 6 müssen die Geimpften und Genesenen zusätzlich ein negatives Testergebnisses vorlegen (2G plus-Regelung). Bei besonders hohen Belastungen des öffentlichen Gesundheitssystems, spätestens wenn die Hospitalisierungsrate den Wert 9 überschreitet, werden die Länder weitere Maßnahmen bis hin zu möglichen Kontaktbeschränkungen beschließen.

Der Vorstand der Kölner Turnerschaft unterstützt die vom Bund und den Ländern beschlossenen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung. Es liegt an jedem einzelnen, das sich die Lage nicht noch weiter verschlimmert. Achten Sie auf die AHA+AL-Regeln, bleiben Sie gesund und lassen Sie sich impfen zum Wohle des Vereinssports.

Im Namen des Vorstandes der Kölner Turnerschaft

Mit besten Grüßen

Gerd Wingert

Jahreshauptversammlung – Dienstag 23.11.2021

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

liebe Eltern,

nachdem jetzt wieder Veranstaltungen möglich sind, laden wir alle stimmberechtigten Mitglieder herzlich zur Jahreshauptversammlung am Dienstag, den 23.11.2021, um 19:00 Uhr ein. Hierzu treffen wir uns im Vereinszentrum der Kölner Turnerschaft, Vogelsanger Straße 1, 50672 Köln.

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder nach Vollendung des 16. Lebensjahres. Nicht-stimmberechtigte Kinder und Jugendliche können durch einen Elternteil pro Sportgruppe (Elternbeirat) vertreten werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Möglichkeit der Mitbestimmung nutzen würden, und möchten Sie ausdrücklich ermuntern, in den Kinder- und Jugendgruppen Vertreter*innen zu gewinnen.

Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich bis zum 16. November 2021 an die Geschäftsstelle zu richten.

Die Versammlung findet unter sorgfältiger Beachtung der, von der Landesregierung NRW erlassenen Sicherheitsbestimmungen, statt. Bitte bringen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung sowie einen Nachweis entsprechend der sog. „3G-Regeln“ (Geimpft, Genesen, Getestet) mit. Der negative Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test darf höchstens 48 Stunden zurückliegen. Auf das Tragen einer Maske kann am Sitzplatz unter Berücksichtigung der „3G-Regel“ verzichtet werden. Ansonsten sind die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand und Hygiene und Maske einzuhalten.

Wir würden uns über eine rege Teilnahme freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

Joachim Heister
– 1. Vorsitzender