Update Coronaschutzverordnung – ab 19.03.2022

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

liebe Eltern,

am Samstag, den 19.03.2022, ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Es ergeben sich u.a. weitere  Lockerungen, die auch den Sportbetrieb betreffen:
Sport im Freien: keine einschränkenden Regelungen
Sport in Innenräumen: 3G-Regelung
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen
Trainer*innen und Übungsleiter*innen: 3G-Regelung
Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen

Die CoronaSchVO gilt zunächst bis zum 02. April 2022.

Informationen für Corona positiv getestete Personen
Sie sind positiv auf das Corona-Virus getestet worden – was nun?
Die Stadt Köln bietet einen umfangreichen Leitfaden zum Verhalten im Falle einer Infektion auf ihrer Webseite an.

Viele Grüße

Udo Bremter

  • i.A. der Kölner Turnerschaft

 

Update Coronaschutzverordnung – ab 04.03.2022

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

liebe Eltern,

ab heute, den 04.03.2022, ist Sport drinnen und draußen wieder unter 3G Regel (geimpft, genesen oder getestet) erlaubt. Das gilt ebenso für die Gastronomie und somit auch in unserem Vereinsheim.
Wir bitten weiterhin darum auf den nötigen Abstand sowie das Tragen einer Maske zu achten.

Auf Grund der aktuellen Inzidenzzahl in Köln empfehlen wir ausserdem vor dem Sport zu Hause einen freiwilligen Selbsttest zu machen.

Informationen für Corona positiv getestete Personen

Sie sind positiv auf das Corona-Virus getestet worden – was nun?

Die Stadt Köln bietet einen umfangreichen Leitfaden zum Verhalten im Falle einer Infektion auf ihrer Webseite an.

Viele Grüße

Udo Bremter

  • i.A. der Kölner Turnerschaft