Liebe Sportlerinnen und Sportler,
liebe Eltern,
am Samstag, den 19.03.2022, ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Es ergeben sich u.a. weitere Lockerungen, die auch den Sportbetrieb betreffen:
Sport im Freien: keine einschränkenden Regelungen
Sport in Innenräumen: 3G-Regelung
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen
Trainer*innen und Übungsleiter*innen: 3G-Regelung
Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen
Die CoronaSchVO gilt zunächst bis zum 02. April 2022.
Informationen für Corona positiv getestete Personen
Sie sind positiv auf das Corona-Virus getestet worden – was nun?
Die Stadt Köln bietet einen umfangreichen Leitfaden zum Verhalten im Falle einer Infektion auf ihrer Webseite an.
Viele Grüße
Udo Bremter
- i.A. der Kölner Turnerschaft