Update Coronaschutzverordnung – ab 03.04.2022

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

liebe Eltern,

am Sonntag, den 03.04.2022, ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten.
Mit der Neufassung wird die Mehrzahl der verbindliche Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen abgeschafft:

Sport im Freien: keine einschränkenden Regelungen
Sport in Innenräumen: keine einschränkenden Regelungen mehr
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen
Trainer*innen und Übungsleiter*innen: keine einschränkenden Regelungen mehr
Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): keine einschränkenden Regelungen mehr

Die Maskenpflicht in Innenräumen sowie die 3G- und 2G+ Zugangsbeschränkungen entfallen. Somit unterliegt unser Sportbetrieb offiziell weitestgehend keinen Einschränkungen mehr.

Allerdings ist es leider auch so, das die 7-Tage-Inzidenz sowohl in NRW als auch in Köln und Umgebeung auf einem weiterhin hohen Niveau liegt. Daraus bedingt sollte unser oberstes Ziel, insbesondere im Sport, sein dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Sporttreibende und Angehörige zukünftig infizieren.

Daher schließen wir uns den Ratschlägen des LandesSportBund NRW an, welche wie folgt lauten:“

  • Eigenverantwortlichkeit übernehmen: sich selbst und andere möglichst keiner unangemessener Infektionsgefahr aussetzen!
  • AHA – Regeln beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)!
  • Hygienekonzepte aufrecht halten und Hausrecht nutzen: die bewährten Regelungen für Sporträume und Veranstaltungen möglichst beibehalten!
    Siehe hierzu auch: CoronaSCHV § 2 (3): „Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Maskenpflicht, kann im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung erfolgen“

Wir bitten alle Vereinsmitglieder dieses zu unterstützen.

Viele Grüße

Udo Bremter

  • i.A. der Kölner Turnerschaft