JHV 2021 abgesagt / Auswirkungen Bund-Länder-Konferenz

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

liebe Eltern,

hiermit müssen wir Sie leider kurzfristig darüber informieren, dass die Jahreshauptversammlung (JHV) 2021 aufgrund der aktuellen Entwicklung der Pandemie nicht stattfinden kann. Hintergrund unserer Entscheidung ist der Beschluss von Bund und Ländern vom 18.11.2021, der Einschränkungen künftig in drei Stufen an der Hospitalisierungsrate im jeweiligen Bundesland bemisst. Da in NRW der Schwellenwert 3 überschritten ist, halten wir eine Zusammenkunft auf engem Raum in unserem Vereinszentrum für zu riskant. Zudem dürften nur Geimpfte und Genesene (2G-Regelung) an der JHV teilnehmen, was uns vor große organisatorische Herausforderungen stellen würde. Geplant ist eine Verschiebung der JHV auf das Frühjahr 2022.

Was heißt das – in aller Kürze – für den Vereinssport?

Ab dem aktuell in NRW überschrittenen Schwellenwert 3 können nur Geimpfte und Genesene an unseren Sportangeboten teilnehmen (2G-Regelung). Da der Bund-Länder-Beschluss Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren ermöglicht, können diese bis auf weiteres unsere Angebote wahrnehmen. Sobald sich dies ändert, werden wir Sie informieren.

Sofern der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von den vorstehenden Regelungen wieder abgesehen werden. Liegt die Hospitalisierungsrate über 6 müssen die Geimpften und Genesenen zusätzlich ein negatives Testergebnisses vorlegen (2G plus-Regelung). Bei besonders hohen Belastungen des öffentlichen Gesundheitssystems, spätestens wenn die Hospitalisierungsrate den Wert 9 überschreitet, werden die Länder weitere Maßnahmen bis hin zu möglichen Kontaktbeschränkungen beschließen.

Der Vorstand der Kölner Turnerschaft unterstützt die vom Bund und den Ländern beschlossenen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung. Es liegt an jedem einzelnen, das sich die Lage nicht noch weiter verschlimmert. Achten Sie auf die AHA+AL-Regeln, bleiben Sie gesund und lassen Sie sich impfen zum Wohle des Vereinssports.

Im Namen des Vorstandes der Kölner Turnerschaft

Mit besten Grüßen

Gerd Wingert

Jahreshauptversammlung – Dienstag 23.11.2021

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

liebe Eltern,

nachdem jetzt wieder Veranstaltungen möglich sind, laden wir alle stimmberechtigten Mitglieder herzlich zur Jahreshauptversammlung am Dienstag, den 23.11.2021, um 19:00 Uhr ein. Hierzu treffen wir uns im Vereinszentrum der Kölner Turnerschaft, Vogelsanger Straße 1, 50672 Köln.

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder nach Vollendung des 16. Lebensjahres. Nicht-stimmberechtigte Kinder und Jugendliche können durch einen Elternteil pro Sportgruppe (Elternbeirat) vertreten werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Möglichkeit der Mitbestimmung nutzen würden, und möchten Sie ausdrücklich ermuntern, in den Kinder- und Jugendgruppen Vertreter*innen zu gewinnen.

Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich bis zum 16. November 2021 an die Geschäftsstelle zu richten.

Die Versammlung findet unter sorgfältiger Beachtung der, von der Landesregierung NRW erlassenen Sicherheitsbestimmungen, statt. Bitte bringen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung sowie einen Nachweis entsprechend der sog. „3G-Regeln“ (Geimpft, Genesen, Getestet) mit. Der negative Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test darf höchstens 48 Stunden zurückliegen. Auf das Tragen einer Maske kann am Sitzplatz unter Berücksichtigung der „3G-Regel“ verzichtet werden. Ansonsten sind die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand und Hygiene und Maske einzuhalten.

Wir würden uns über eine rege Teilnahme freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

Joachim Heister
– 1. Vorsitzender

NRW beschließt weitreichende Lockerungen für den Sport – 29.08.2021

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

liebe Eltern,

über viele Monate haben die Inzidenz-Werte eine entscheidende Rolle bei der Ausgestaltung der Corona-Schutzverordnung gespielt. Aktuell spielen diese nur noch eine untergeordnete Rolle. Die ab dem 20. August geltende Verordnung ermöglicht künftig einen weitgehend normalen Sportbetrieb mit wenigen Einschränkungen.

Was heißt das – in aller Kürze – für den Vereinssport?

Outdoor-Sport: Für den Außenbereich bestehen keine Einschränkungen.

Indoor-Sport: Ab einer Inzidenz von 35 ist Hallensport nur noch für vollständig geimpfte, genesene oder getestete Personen möglich (3-G-Regel). Der offiziell bescheinigte Antigen-Schnelltest oder PCR-Test gilt 48 Stunden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen keinen Testnachweis, da sie ja in der Schule getestet werden. Ältere Schüler*innen benötigen eine Bescheinigung der Schule. Für Zuschauer*innen und Betreuer*innen gilt ebenfalls die 3-G-Regel.

Unter Berücksichtigung der 3-G-Regeln, können ab sofort die Umkleiden und Duschen, nach Absprachen mit den Übungsleitern und den entsprechenden räumlichen Gegebenheiten, meistens genutzt werden. Es gelten aber weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln. Somit ist die Nutzung der Umkleiden und Duschen nur in Kleingruppen möglich. Für Kinder und Jugendliche können wir sie aus organisatorischen Gründen allerdings leider nicht öffnen. Wie erprobt, müssen die Kinder und Jugendlichen umgezogen zum Training kommen und direkt in die Turnhalle gehen.

In der Turn- und Sporthalle besteht keine Maskenpflicht, in allen anderen Räumen (Treppen, Flure, Umkleiden etc.) allerdings schon. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen.

Der Vorstand der Kölner Turnerschaft und ich sind zuversichtlich, dass unter diesen Rahmenbedingungen der Vereinssport wieder Fahrt aufnehmen wird. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie oder Ihre Kinder wieder aktiv sporteln würden.

Im Namen des Vorstandes der Kölner Turnerschaft

Mit besten Grüßen

Gerd Wingert

Sportbetrieb ab dem 20.08.2021

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

liebe Eltern,

ab Morgen, den 20.08.2021, gilt die neue Coronaschutzverordnung NRW. Informationen hierzu finden Sie unter:
Geimpft, genesen, getestet: Diese Corona-Regeln gelten ab Freitag in NRW – Landespolitik – Nachrichten – WDR
sowie unter
Das müsst ihr zu den Corona-Regeln in Köln wissen | koeln.de

Damit gelten ab 20.08.2021 für die Durchführung unseres Sportbetriebes die 3G Regeln.

Mit besten Grüßen

i.A. Udo Bremter

KT43 – EDV

Ab 02.08.2021 – Sportbetrieb in der Inzidenzstufe 2

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

liebe Eltern,

die Bedingungen, unter denen wir Vereinssport ausüben können, hängen im Wesentlichen von den Inzidenzwerten in den Kreisen und Städten ab. Nachdem Ende März der Outdoor-Sport auf der Bezirkssportanlage mit Leichtathletik, Akrobatik und Ballspielmix starten konnte, ist der Hallensport seit Anfang Juni dabei. Im Juni und Juli bewegte sich die Inzidenz in Köln knapp unter oder über 10. Die Bedingungen waren optimal, da es nur wenige Einschränkungen (AHA-Regeln) gab. Seit Mitte Juli ist die Inzidenz aber wieder gravierend angestiegen. Mit Stand vom 2.8.2021 ist Köln in der Inzidenzstufe 2 (>35).

Was heißt das – in aller Kürze – für den Vereinssport?

Outdoor-Sport: Kontaktsport ist mit bis zu 25 Personen unabhängig vom Alter zzgl. Immunisierter möglich. Voraussetzung ist ein negativer Test und einfache Rückverfolgung. 25 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre können ohne Test sporteln.

Indoor-Sport: Kontaktsport ist mit bis zu 12 Personen unabhängig vom Alter zzgl. Immunisierter möglich. Voraussetzung ist ein negativer Test. Kontaktfreier Sport ist ohne Personenbegrenzung zzgl. Immunisierter möglich. Voraussetzung ist ein negativer Test und Mindestabstand (1,5 m). Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen.

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, dass seit dem 30. Juli bis zum 19. August keine Zuordnung mehr zur Inzidenzstufe 3 erfolgt. Bei Inzidenzwerten von mehr als 50 gelten die Regeln der Inzidenzstufe 2.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und werden Sie zeitnah über Änderungen informieren.

Mit besten Grüßen

Gerd Wingert

Geschäftsführer

Vorbereitung zur Wiederaufnahme – 06.06.2021

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

liebe Eltern,

aufgrund der positiven Entwicklung der landesdurchschnittlichen Infektionszahlen möchten wir Sie über die aktuellen Öffnungsperspektiven für den Vereinssport in NRW informieren. Es gibt ein dreistufiges Verfahren, das sich an den Inzidenzzahlen (IZ) orientiert. Grundlage ist die aktuelle Corona-Schutzverordnung. Ab Sonntag (06.06.2021) tritt die Inzidenzstufe 2 (IZ 50 bis 35,1) in Kraft. Die Inzidenzstufe 1 kann erst in Kraft treten, wenn die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Schwellenwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 unterschreitet – plus zwei Tage Puffer.

Was heißt das – in aller Kürze – für den Vereinssport unter der ab heute geltenden Inzidenzstufe?

Indoor-Sport: Die Sporthallen werden wieder für den Vereinssport geöffnet. Kontaktloser Sport und in begrenztem Maße auch Kontaktsport sind mit Test und Rückverfolgbarkeit wieder erlaubt. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen.

Outdoor-Sport: Kontaktloser Sport ohne Personenbegrenzung sowie Kontaktsport/ Mannschaftssport mit Test und Rückverfolgbarkeit sind wieder erlaubt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre benötigen keinen Test.

Formal gilt zwar ab heute die Inzidenzstufe 2, der Hallensport kann aber erst starten, wenn das Sportamt der Stadt Köln die Hallen offiziell freigegeben hat. Zur Verzögerungen könnte es bei der einen oder anderen Halle, durch anstehende Baumaßnahmen oder Abstimmungsbedarf mit den jeweiligen Schulen, dem „Offenen Ganztag“, anderen Nutzern und Sportvereinen kommen.

Die Kölner Turnerschaft hat zurzeit etwa 1.100 Mitglieder, die sich in 68 Sportgruppen mit 74 Trainingseinheiten pro Woche in 4 Stadtbezirken und 15 Sporthallen organisieren. Daher benötigen wir ab Freigabe der betreffenden Hallen für die Organisation des Sportbetriebes noch einige Tage. Unter diesen Bedingungen werden einige Sportgruppen schon kommende Woche starten können, andere müssen noch etwas warten.

Wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden und Sie über die aktuellen Regularien bezüglich der Hygiene- und Abstandsregeln, den Umgang mit dem Status „genesen“, „geimpft“ oder „getestet“, informieren.

Bitten haben Sie noch etwas Geduld.

Im Namen des Vorstandes der Kölner Turnerschaft

Mit besten Grüßen

Gerd Wingert

Aktuelle Information – 11.05.2021

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

liebe Eltern,

ab dem 9. Mai gelten für Geimpfte und Genesene neue Regeln. Damit wir in dieser unübersichtlichen Gemengelage nicht den Überblick verlieren, hier die noch immer aktuell geltenden Vorgaben für den Vereinssport, die seit dem 26.4.2021 durch das Bundesinfektions-schutzgesetz geregelt werden.

Die bundesweite Notbremse lässt weiterhin Vereinssport auf öffentlichen und privaten Sportplätzen unter freiem Himmel zu, aber keinen Mannschaftssport. Bei einer Inzidenz von über 100 dürfen nur noch fünf Kinder bis einschließlich 14 Jahre gemeinsam mit dem tagesaktuell getesteten Trainer mit Abstand sporteln. Mitte März waren es 20 Kinder. Unter diesen Bedingungen ist die Organisation des Sportbetriebes recht aufwendig.

Als Nutzer der BSA bieten wir seit Ende März einigen Kinder- und Jugendgruppen Sport unter freiem Himmel an – Leichtathletik, Akrobatik, Ballsport. Dies betrifft ca. 80 Kinder, aber die Kapazitäten sind leider begrenzt!

In den letzten Wochen häufen sich die Anfragen von Eltern, ob wir nicht Vereinssport im Park anbieten könnten – andere Vereine würden das auch machen. Kurz gesagt: Die Corona-Schutzverordnung lässt das nicht zu! In eigener Sache möchte ich darauf hinweisen, dass der Vorstand für die Einhaltung der Bestimmungen verantwortlich und haftbar ist, somit gibt es auch keinen Gestaltungsspielraum.

Da Vereinssport zurzeit im Park nicht möglich ist, haben wir beim StadtSportBund Köln und der Stadt nachgefragt, ob denn nicht nach dem Schulunterricht die Schulhöfe für den Vereinssport geöffnet werden könnten. Leider haben wir noch keine abschließende Antwort, da die Fragen nach Haftung und Verkehrssicherheit noch nicht geklärt werden konnten.

Wie geht es weiter mit dem Vereinssport?

Die positiven Entwicklungen beim Testen, beim Impfen und die bundesweit fallende Inzidenz lassen hoffen. Mittlerweile sind 30 % der Bevölkerung einmal und 10 % zweimal geimpft. Sollte die Bundesinzidenz auf unter 100 fallen, wird es im Rahmen des von der Bundesregierung beschlossenen Stufen-Plans zu ersten Lockerungsschritten kommen. Die Chancen steigen, dass der Hallensport in absehbarer Zeit auch wieder dabei ist. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.

Im Namen des Vorstandes der Kölner Turnerschaft

Mit besten Grüßen

Gerd Wingert

Informationen zur Corona-Schutzverordnung – 21.04.2021

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

liebe Eltern

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung vom 19.4.2021 tritt am 26.4.2021 außer Kraft. Bis dahin ist weiterhin organisierter Vereinssport auf öffentlichen und privaten Sportanlagen unter freiem Himmel zugelassen, d.h. organisierter Vereinssport im Park ist unzulässig. Zurzeit dürfen in einer Gruppe 10 Kinder bis einschließlich 14 Jahre – betreut durch maximal zwei Personen – mit einander ohne Abstand sporteln. Darüber hinaus ist Sport als Einzelperson, zu zweit und in Familien unter Beachtung der Personenobergrenzen (ein oder zwei Hausstände) sowie Anleitung einer Einzelperson durch eine Trainerin oder einen Trainer möglich.

Das Thema „öffnen von Schulhöfen für den Vereinssport“ haben wir bei der Stadt angesprochen. Frau Christine Kupfer, die Geschäftsführerin des StadtSportBund Köln hat mir versichert, dass der SSBK mit dem Schuldezernenten im Austausch wären. Es müssten aber noch rechtliche Fragen geklärt werden. Darüber hinaus müsste die Stadt unbedingt die Toiletten für den Vereinssport öffnen.

Wie es weitergeht werden wir in den nächsten Tagen erfahren. Wir hoffe, dass die Fakten der Aerosolforschung und der Präventivmedizin sowie die Aufforderung des DOSB,  und der Landesverbände an die Politik Wirkung zeigen und zumindest der Sport unter freiem Himmel weiterhin möglich bleibt.

Mit besten Grüßen

Gerd Wingert

Erstes Leichtathletiktraining nach dem Lockdown

Liebe Eltern,

gestern, am Dienstag, haben wir unser erstes Leichtathletiktraining nach vier Monaten Lockdown erfolgreich durchgeführt. Carsten, Ismail und ich waren sehr erfreut, dass trotz der nicht ganz optimalen Wetterbedingungen 16 Kinder und fünf Jugendliche zum Training erschienen sind. Ob der langen Sportpause waren die kleinen und großen Racker nicht mehr zu bremsen. Alle hatten großen Spaß beim Laufen, Springen und Werfen.

Sollte das Wetter nächste Woche es zulassen, werden wir die Weitsprunggrube einweihen.

Das Team ist sehr zuversichtlich, dass nächste Woche noch mehr Kinder und Jugendliche am Training teilnehmen werden. Wir hoffen, Ihr Kind ist auch dabei.

Herzliche Grüße

Gerd Wingert